Eindrücke vom 2. Hotmannspief Viertelfest!

Eindrücke vom 2. Hotmannspief Viertelfest!

Am Samstag, dem 21. Oktober, feierten die über 35 Geschäfte von 11 Uhr bis 18 Uhr unter dem Motto »Goldener Oktober an der Hotmannspief« mit einer Buchstabenrallye für den guten Zweck und luden zum Shoppen, Verweilen und geselligen Austausch mit musikalischer Untermalung von DJ David Lulley @david_uplifting und der Band Saitenhieb @saitenhieb_band rund um den markanten Hotmannspief Brunnen.

Ob Mode, Beauty, Schmuck, Accessoires, Wohnen, Kultur, Sport, Freizeit oder Gastronomie: Es gab jede Menge zu entdecken. Von Kinderschminken, Kinderkarussell, Popcorn und Hüpfburg für die Jüngsten bis hin zu Bratwurst, herbstlichem Grünkohl, diversen Feinkostspezialitäten oder Sushi für die Großen – Dank der Foodrucks von @moventis_aachen blieben keine kulinarischen Wünsche offen. Das ließ sich übrigens auch der designierte Aachener Karnevalsprinz 2024, Thomas der IV. @oecherprinz, nicht nehmen und schaute um 15 Uhr höchstpersönlich an der Hotmannspief vorbei!

Besonders schön: Im Mittelpunkt des Festes stand in diesem Jahr eine Buchstabenrallye von 11 bis 15:30 Uhr durch die Geschäfte der IG-Mitglieder inkl. großem Gewinnspiel und 24 hochwertigen Hauptgewinnen. Der Erlös des Gewinnspiels geht zugunsten der Klinik-Clowns Aachen e.V. @klinikclownsaachen, die mit Humor und einfühlsamer Improvisation Kindern, alten Menschen, sowie Angehörigen und dem Klinik-Personal helfen, den langwierigen Aufenthalt für einen Moment zu vergessen und Lebensfreude verbreiten.

Impressionen vom Viertelfest haben wir für euch in der Galerie festgehalten, noch mehr schöne Infos findet ihr auf Instagram oder unter www.hotmannspief-viertel.de.

Was meinst du dazu? Like, kommentiere und teile diesen Beitrag auf Facebook oder Instagram.

Auch interessant

Backstage

WIENAND ausstatter

Intersport DRUCKS

Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d). Sämtliche Personenbezeichnungen gelten daher gleichermaßen für alle Geschlechter.